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   VGH Bayern, 11.11.2005 - 6 B 01.354   

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https://dejure.org/2005,73984
VGH Bayern, 11.11.2005 - 6 B 01.354 (https://dejure.org/2005,73984)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.11.2005 - 6 B 01.354 (https://dejure.org/2005,73984)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. November 2005 - 6 B 01.354 (https://dejure.org/2005,73984)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2011 - 4 L 401/08

    Zu Fragen des (erschließungsbeitragsrechtlichen) Anlagenbegriffs und der

    Ebenso ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, ob eine Straße einen Bebauungszusammenhang herstellt oder ob ihr trennende Wirkung zwischen dem Innen- und dem Außenbereich zukommt (BayVGH, Urt. v. 11.11.2005 - 6 B 01.354 -, zit. nach juris, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.07.2008 - 6 B 05.729

    Erschließungsbeitragsrecht; Grunderwerbskosten; Verkehrswert; künftige

    Eine unselbständige Anschließung stellt ein Angriffsmittel innerhalb des Hauptrechtsmittels dar, so dass ihr Wert nicht dem Wert des Hauptrechtsmittels hinzuzurechnen ist (BayVGH vom 20.5.1999, Az. 6 B 95.2161; vom 11.11.2005, Az. 6 B 01.354).
  • VGH Bayern, 11.08.2006 - 6 B 02.917

    Erschließungsbeitragsrecht, Vorausleistung, Innenbereich, Bebauungszusammenhang,

    Auch eine sich in den Bebauungszusammenhang in keiner Weise einpassende Bebauung, z.B. ein Fremdkörper, der die Eigenart des Gebietes folglich nicht prägt, unterbricht den Bebauungszusammenhang nicht (BayVGH vom 11.11.2005 6 B 01.354; Krautzberger in Battis/Krautzberger/Löhr BauGB 9. Aufl. 2005, § 34 RdNr. 2 m.w.N. der Rechtsprechung).
  • VG München, 18.04.2016 - M 8 K 15.1531

    Vorbescheid für Neubau eines dreigeschossigen Wohn- und Geschäftshauses

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes könne der alleeartige Charakter einer Straße gegen deren trennende Wirkung sprechen (vgl. BayVGH, U. v. 11.11.2005 - 6 B 01.354 - Rn. 31).
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